Ihr Vertriebsteam kostenlos weiterbilden – dank Qualifizierungschancengesetz

Die Agentur für Arbeit übernimmt im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes je nach Qualifizierungsart und Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise und erstattet Ihrem Arbeitgeber bis zu 75 % der Lohnkosten

zertifizierte Qualität

Gesetz zur Förderung der Qualifizierung

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen, ihre Mitarbeitenden gezielt weiterzubilden – mit finanzieller Förderung der Agentur für Arbeit. So werden Beschäftigte optimal auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet, während Unternehmen von topqualifizierten Fachkräften profitieren.

Dank dieser Förderung werden bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich erhalten Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss für die Dauer der Qualifizierung. Eine ideale Lösung, um Mitarbeiter weiterzuentwickeln und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen für die Finanzierung?

mit uns: bis zu 100% Kosten-übernahme

Unternehmen können die Kosten für Mitarbeiter-Weiterbildungen oft durch öffentliche Stellen bis zu 100% übernehmen lassen. Das Gesetz ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeiter weiterzubilden, um wettbewerbsfähig zu bleiben, allerdings nur für zertifizierte Weiterbildungen.

mit uns: bis zu 75% Zuschüsse zum Arbeits­entgelt

Auch mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt werden Unternehmen unterstützt. Unternehmen bis 50 Mitarbeiter können bis zu 75% der Lohnkosten erstattet bekommen, Unternehmen bis 500 Mitarbeiter bis zu 50%.

Welche Förderung können Sie erwarten?

Wie hoch die Förderung für Ihr Unternehmen letztendlich ausfällt und welche Unterstützung Sie erwarten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der folgenden Übersicht erfahren Sie, welche Förderhöhe für Sie möglich ist.